Dienstag, 9. März 2010

Kreditausfallversicherungen CDS

Wette und Versicherung liegen dicht beieinander. Versicherungsgeschäft darf nur durch Versicherer betrieben werden und wird - solange es sich nicht um Lebensversicherung handelt - mit Versicherungssteuer belegt.

Das Angebot von Kreditausfallversicherungen ist Versicherungsgeschäft und wird hierzulande z.B. durch EulerHermes angeboten.
Was Versicherung ist, ist in Deutschland ebenso wie in der EG einheitlich definiert.

Was CDS' sind, ist ebenfalls definert, ich beziehe mich auf die Definition in dem entsprechenden Artikel auf wikipedia.org. Dort wird sinngemäß beschrieben, daß CDS keine Versicherung sind, weil der Käufer kein versicherbares Interesse haben muß.

Wende ich diese Logik auf die Feuerversicherung an, dann kann ich das Haus meines Nachbarn auch gegen Feuer versichern. Als Vertragspartner kann ich mir jemanden suchen, der genug Geld hat, mit mir die Wette auf ein Feuer bei meinem Nachbarn einzugehen. Das ist aber nicht möglich. Der Abschluß eines solchen Vertrages ist gesetzlich verboten. Aus Sicht des Gesetzgebers macht es keinen Sinn hier unterschiedliche Maßstäbe anzuwenden.

Ich stelle mir die Frage, aus welchem Grund Banken CDS anbieten dürfen, obwohl eine Zulassung als Versicherer nicht vorhanden ist.

Wären die in den vergangenen Jahren verkauften CDS' von Versicherern abgeschlossen worden, hätten Rückstellungen gebildet werden müssen. Diese Rückstellungen wären in den vergangenen Turbulenzen hilfreich bei der  Lösung der Finanzmarktprobleme gewesen. Stattdessen sind ein großer Teil der "Prämien" für die CDS unmittelbar als Einnahme verbucht worden, haben den Gewinn erhöht und sind zu nicht unbeträchtlichen Teilen als Bonus an die beteiligten Angestellten verteilt worden.

Qui bono? Schön für die Angestelten. Schön für die Banken, die den anderen Teil des Ertrages in den Gewin haben fließen lassen. Und? Schön für Vater Staat. Er griff den Angestellten in die Tasche und holte sich im Zweifel 45% des Bonus als Einkommensteuer ab. Aus dem Gewinn der Banken wurden noch einmal Körperschaftsteuer fällig.

Fast könnte man den Eindruck gewinnen, das Ministerium der Finanzen als gleichzeitiger Herr der Aufsichtsbehörde wäre daran interessiert, dieses Geschäft nicht als Versicherung -  nur 19% Versicherungssteuer - sondern gerne als Bankgeschäft  - geschätzt: 40% Einkommensteuer - zu betrachten.

Hony soit qui mal y pense

Peter 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen