Mittwoch, 24. Februar 2010

Transparenz von Versicherungsbedingungen

Vor einigen Tagen hat eine Veranstaltung des Versicherungsnetzwerkes Berlin zu dem Thema "Verständlichkeit von Bedingungen" stattgefunden.

Der Vertreter der Skandia reklamierte dort, daß die Produkte einfacher sein sollten (Zitat über den Link: Versicherungschinesisch muß nicht sein oder unten eingefügt). Die Produkte der Skandia mögen komplex sein, die Rechtsprechung über die Transparenz von Bedingungen ist jedoch im Zusammenhang mit "simplen" Kapitallebensversicherungen entstanden. Einfacher ging's kaum.

Lebensversicherung ist komplex. Nicht nur die Kalkulation der Risikoprämien ist höhere Mathematik (Vulgo: Statistik) auch die Kalkulation der Verwaltungskosten ist wegen der langen Zeiträume und der möglichen Entwicklung der Kosten schon schwierig. Mathematisch komplex wird jedoch dann die Kalkulation der Vertriebskosten und deren Verteilung. Nicht zu sprechen von der Vermögensverwaltung, die Regeln unterliegt, von denen ein ehemaliger Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen einmal sagte, daß er Schwierigkeiten hätte, diese zu verstehen. Mußte er auch nicht verstehen, wesentlich ist, daß die Anwendung der noch heute existierenden Regeln von den zuständigen Beamten überwacht wird. Und auch diese Beamten gestehen mitunter, daß es nicht einfach ist, diese Materie zu durchdringen.

Aber die Versicherer sollen diese Materie mit einfachen Worten in Versicherungsbedingungen formulieren, von denen Herr Römer sagte, es sei doch gleichgültig, ob der Versicherungsnehmer diese Bedingungen vor oder nach Vertragsschluß nicht lese.

Der Vertreter des GDV hat offensichtlich eingestanden, daß die Musterbedingungen des GDV nicht in allen Teilen dem Transparenzanspruch genügen.

Im angelsächsischen Sprachraum existiert ein Sprichwort: "You get what you pay for". Offensichtlich bezahlt niemand für klare und verständliche Versicherungsbedingungen. Sondern für Bleiwüsten, die den Inhalt des Produktes eher verbergen als erhellen.

Der geneigte Leser möge sich von dem Angebot des GDV überzeugen: Versicherungsbedingungen - Lebensversicherung


Die schlechte Qualität hat System. Entweder vorsätzlich oder auf Grund widriger Umstände. Vorsätzlich erscheint wenig glaubhaft. Das würde bedeuten dass jeder Versicherer Bestandteil dieses Verschleierungskartells sein würde. Aber selbst der Bund der Versicherten kann die Materie nicht wirklich eingängig formulieren: Bund der Versicherten Lebensversicherung/Kapitallebensversicherungen

Und deren ehemliger Vorsitzender rühmt sich noch immer damit, daß er die Lebensversicherung als legalen Betrug bezeichnen darf.( Meyers Webseite )


Das ist das Spannungsfeld, im dem Aktuare und Juristen die Versicherungsbedingungen schreiben.

Beide Berufsbilder unterscheiden sich in wesentlichen Merkmalen. Der Mathematiker kennt nur eine "richtige" Formel, dem Juristen ist bewußt, daß bei steigender Abstraktion die Zahl der Lösungen zunimmt.

Das sind die widrigen Umstände. Man redet aneinander vorbei.

Es muß den Beteiligten gelingen, die Materie verständlich darzustellen. Nicht für jedermann, aber für die, die etwas zu sagen haben: die Richter

Peter


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Versicherungs-Chinesisch muss nicht sein
24.2.2010 – In der 14. Auflage des Versicherungs-wissenschaftlichen Fachgesprächs des Versicherungs-wissenschaftlichen Netzwerks Berlin ging es um die Verständlichkeit von AVB. Drei Juristen versuchten dem Problem aus unterschiedlichen Blickwinkeln beizukommen.
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Die Beurteilung, ob Klauseln in AVB verständlich und damit wirksam sind, werde durch die unklare Abgrenzung der Unklarheitenregel (§ 305c BGB) vom Transparenzgebot (§ 307 BGB) erschwert, beklagte Rechtanwalt Dr. Knut Pilz, der seine Dissertation zu diesem Thema geschrieben hat.

V.l.n.r.: Dr. Peter Präve, Dr. Knut Pilz (Bild: Pohl)
Beide Regeln müssten nach EU-Regeln gleichrangig angewendet werden, allerdings sei zu beobachten, dass das Transparenzgebot häufig bevorzugt werde. Dabei sei bei konsequenter Anwendung der Unklarheitenregel ein Rückgriff auf das Transparenzgebot weitgehend unnötig.
Dagegen protestierte allerdings der Versicherungsrechtler Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin mit dem Hinweis, dass eine Bevorzugung der Auslegungsregel vor der Transparenzanalyse wenig sinnvoll sein. Wenn ich etwas nicht verstehe, kann ich es auch nicht auslegen, so seine Überzeugung. Nur was transparent sei, könne im Zweifel ausgelegt werden. 
Selbst in Musterbedingungen sind Unklarheiten
Etwas praxisbezogener ging es zu bei den Vorträgen von Dr. Peter Präve, Syndikus beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), und Frank Senge, Leiter der Rechtsabteilung der Skandia Lebensversicherung.
Am Beispiel der Mustervertragsbedingung des GDV zum Kriegsrisiko machte Präve deutlich, dass selbst hier zweideutige Formulierungen enthalten sind. Einige deutsche Lebensversicherer waren im Rahmen des Afghanistaneinsatzes deutscher Soldaten in die Kritik geraten, weil sie das Kriegsrisiko ausgeschlossen hatten (VersicherungsJournal 13.7.2009).
In den GDV-Musterbedingungen heißt es sinngemäß, dass nur dann eine Lebensversicherung ohne Einschränkungen ausgezahlt werde, wenn es keine aktive Beteiligung an kriegerischen Einsätzen gegeben hätte. Darunter fallen alle humanitären und friedenserhaltenden Einsätze mit internationalem Mandat, so Präve.
Allerdings sei das vielen Soldaten aufgrund der Formulierung nicht klar. Besser wäre ein Satz, der eindeutig festlegt, dass für den Einsatz in Afghanistan Versicherungsschutz bestehe.

Abstriche sind nötig, aber problematisch


Frank Senge (Bild: Pohl)
Für Einfachheit plädierte auch Frank Senge. Es müsse beachtet werden, dass neben dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der ohne Spezialkenntnis die Klauseln verstehen müsse, immer auch die Richter, die sich mit Kundenklagen auseinanderzusetzen hätten, Adressaten der AVB seien.
Vor allem bei aktuariellen Fragen oder biometrischen Risiken sei es fast unmöglich, zugleich rechtlich einwandfrei und leicht verständlich zu formulieren. Während die AVB vieler Unternehmen etwa beim Stornoabzug eine hochkomplizierte und völlig intransparente Rechnung aufmachten, habe sich die Skandia entschlossen, einen einheitlichen Euro-Betrag anzusetzen und dies auch so zu formulieren.
Damit sei die Sache verständlich und klar beziffert, also zwei Forderungen erfüllt. Aber ist sie in jedem Fall auch angemessen?, machte er die Zwickmühle deutlich, in der sich Autoren von AVB befinden.

Einfache Produkte als Lösungsansatz

Als eine mögliche Lösung sprach er sich für einfachere Produkte aus, so dass das Problem umständlicher, mit Fachtermini gespickter Klauseln gar nicht erst entstehe. Größtmögliche Transparenz der AVB ist für uns nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch ein wirtschaftliches Gebot, machte er deutlich.
Denn: Kein Unternehmen könne es sich leisten, aufgrund intransparenter und damit möglicherweise unwirksamer Klauseln in die Haftung genommen zu werden.
Elke Pohl

Dienstag, 23. Februar 2010

Kapitalisierungsgeschäfte und Mißbrauch

Endlich wird offen darüber berichtet. Heute veröffentlicht das Handelsblatt einen Artikel: Aufgeblähte Umsätze
 in dem auf einen seit einiger Zeit in der Branche verbreiteten Mißbrauch der Versichertenkollektive hingewiesen wird: mit interessanten Garantiesätzen wird das große Geschäft angelockt.

Versicherung ist immer eine Angelegenheit eines Kollektivs. Eine Versicherungsgesellschaft mit nur einem Versicherungsnehmer ist nicht denkbar. Einerseits teilt das Kollektiv das Risiko - vorzeitiger Tod bzw. Langlebigkeit - andererseits auch die Möglichkeit der lohnenden Kapitalanlage. Keinem Versicherungsnehmer wäre in einer anderen rechtlichen Konstellation der Zugang zu einem interessanten Ertrag möglich. Selbst Investmentfonds können das nicht bieten, die von den Banken und den Fondsverwaltern berechneten Kosten betragen ein Vielfaches von dem, was ein Versicherer berechnet. Garantiefonds haben keine der KLV vergleichbare Erfolgsgeschichte. Daß die Lebensversicherung in der Vergangenheit auch durch den Vertrieb mißbraucht wurde, ist kein negatives Merkmal des Produktes, sondern des Vertriebes. Und der ist auch heute für den Mißbrauch der vorteihaften Zinsen der Lebensversicherer zum großen Teil verantwortlich.

Ein Glück, daß es Versicherer gibt, die dieses Geschäft nicht betreiben.


Und den Versicherern, die dieses Geschäft betreiben, ist zu wünschen, daß sie ihre Bestände möglichst bald auf Protektor übertragen müssen. Die Versichertengemeiinschaft wird zu leiden haben. Offensichtlich ist aber vor einer Änderung des kollektiven Verhaltens ein Schock erforderlich.

Gute Chancen für neue Versicherer. Altlasten sind eben im wesentlichen Lasten!


Peter Arlau

Montag, 8. Februar 2010

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung (und insbesondere deren Zwilling, die Rentenversicherung) ist in Deutschland und Europa ein sinnvolles Instrument der Altersvorsorge und Hinterbliebenenversorgung. 

Die staatlichen Instrumente der Altersvorsorge sind unzureichend und angesichts der enormen Verschuldung der öffentlichen Hand in der Zukunft nur noch zu Mindestleistungen in der Lage. Sicher wird es die gesetzliche Rente noch in 100 Jahren geben, aber es dürfen Zweifel daran gehegt werden, ob das Leistungsniveau der Jahre nach 2030 noch dem des Jahres 2010 entsprechen wird.

Der Durchschnittsbürger wird für seine Alterversorgung sparen müssen. Eines der wenigen steuerlich geförderten Instrumente ist die Lebensversicherung.

Die klassische Lebensversicherung steht im Wettbewerb mit der Fondsgebundenen Lebensversicherung. 

Für die Lebensversicherung spricht die unbedingte Sicherheit des angesparten Vermögens vor der Insolvenz des Versicherers. Die in der EU vorgeschriebenen Sicherungen sind ausreichend und deren Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden über jeden Zweifel erhaben. Die Abwicklung der Mannheimer Lebensversicherung hat diesen Nachweis erbracht.

Der Vorteil der klassischen Lebensversicherung ist die feste Verzinsung des angesparten Vermögens ohne Versteuerung der Zinsen und der Zinseszinsen bis zum vereinbarten Leistungszeitpunkt. Für die Basis der Altersversorgung ist dies das richtige Instrument.

Die klassische Lebensversicherung ist auf Grund der durch die Zinsgarantie erforderlichen strikten Anlagevorschriften  im Ertragspotential beschränkt.

Gegenwärtig streiten sich die Gelehrten darüber, wie die für die klassische Lebensversicherung ausschlaggebende Zinskurve der nächsten Jahre aussehen wird. Bleiben die Zinsen unten weil sich die Staaten aus budgetairen Gründen keine hohen Zinsen leisten können oder führt das niedrige Zinsniveau für Zentralbankgeld zur Inflation und damit  in der Folge zu höheren Zinsen?

Die Antwort ist unwichtig, weil in beiden Szenarien negative Auswirkungen auf die klassische Lebensversicherung zu befürchten sind. Ganz einfach: bleiben die Zinsen niedrig, geraten immer mehr Versicherer in die Schere aus hohen Zinsverpflichtungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern und  niedrigen Verzinsungen des Deckungsstocks. Herr Sanio hat vor einigen Wochen darauf hingewiesen, daß ihm dieser Ausblick Sorge macht.

Steigt das Zinsniveau wird für alle, die in der Zeit niedriger Zinsen eine klassische LV abgeschlossen haben, die Abwägung über die Ertragssituation zu einer Kündigung und - gleicher Bedarf vorausgesetzt - zum Abschluß einer neuen KLV mit höherem Garantiezins führen. Das führt bei der jetzt notwendigen Verteilug der Abschlußkosten auf 5 Jahre zu dem Problem, daß der Versicherer diese Kosten nicht mehr amortisieren kann. Für alle, die nicht kündigen, eine unglückliche Situation.


Welche Alternative bleibt: Die Fondsgebundene Rentenversicherung.

Gruß Peter

Dienstag, 2. Februar 2010

Sicherung der Liquidität

In den letzten Tagen wird folgendes bekannt:

Der Versicherer Talanx will gerichtlich die Einrichtung eines eigenen Girokontos bei der Bundesbank durchsetzen. Das hat das Handelsblatt aus Finanzkreisen erfahren. Formal handelt es sich um eine Klage auf einen formellen Bescheid der Bundesbank. Das Frankfurter Institut soll Talanx offiziell sagen, dass die Versicherung kein Girokonto bei der Bundesbank bekommt.
 Banker regen sich auf, Versicherer schütteln den Kopf. 

Hier wird vermutlich das Risikomodell des Unternehmens deutlich. Zum  31.12.2008 hielt das Unternehmen ca 1,5 Mrd € als laufendes Guthaben bei Banken. Ohne wirksame Einlagensicherung. Da kann einem verantwortungsvollen Finanzvorstand in turbulenten Zeiten der Schlaf wegbleiben.

Zur Gruppe gehören auch Lebensversicherer, die aus Prämieneinnahmen und liquiden Reserven für Entschädigungen auf Konten bereithalten.
Stelle sich einer vor, die Bank wäre zahlungsunfähig, die Einlagen wären nur teilweise gesichert. Der Lebensversicherer fiele nur mit einem Teilbetrag aus.

Würde der Versicherer den Verlusten entsprechend von Forderungen gegenüber seinen Versicherungsnehmern befreit werden? Regelmäßig nicht.
Es fehlt hierfür an jeder Rechtsgrundlage. Die Muster-AVB des GDV enthalten keine entsprechende Klausel. Gesetzlich ist nichts ersichtlich. Aus gutem Grund. Die Banken würden noch verantwortungsloser agieren.

Würde eine Klausel in den AVB nutzen? Bei einem Streit über die Rechtswirksamkeit einer solchen Kalusel müßte sich der Versicherer entgegenhalten lassen, daß er für die Auswahl und das Monitoring seiner Geschäftspartner verantwortlich ist. Der Kunde hat kein Mitspracherecht und trägt deshalb auch keine Verantwortung. Einen Verzicht auf einen Teil der Leistung kommt nicht in Betracht.
Also was bleibt? Talanx ist zu wünschen, daß der Weg über den Verwaltungsrechtsweg Erfolg hat.

Die Bundesbank hat offensichtlich die Anfrage nicht mit einem Bescheid beantwortet. So zögert die BB das Verfahren heraus.
Vielleicht hegt man die Hoffnung, daß bei Entscheidungsreife in der Sache sich der Pulverdampf der Bankenkrise wieder gelegt hat. Oder will die BB etwa die Cash-Positionen der Versicherer als Liquiditätshilfe für die Banken verstehen?

Solvency II zwingt zur risikobasierten Betrachtung des gesamten Geschäfts der Versicherer. Die Banken spielen als Schuldner der Versicherer eine große Rolle in dem Geschäft. Rücksicht gegenüber Banken ist nicht erforderlich. Wann nehmen Banken auf die Interessen ihrer Kunden Rücksicht? Nur wenn sie durch Vertrag gezwungen werden.


Gruß
Peter Arlau

PS am 23.2.: Vorläufig kein Erfolg: Kein Bundesbankkonto für Talanx Ich denke, das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.