Der Versicherer Talanx will gerichtlich die Einrichtung eines eigenen Girokontos bei der Bundesbank durchsetzen. Das hat das Handelsblatt aus Finanzkreisen erfahren. Formal handelt es sich um eine Klage auf einen formellen Bescheid der Bundesbank. Das Frankfurter Institut soll Talanx offiziell sagen, dass die Versicherung kein Girokonto bei der Bundesbank bekommt.Banker regen sich auf, Versicherer schütteln den Kopf.
Hier wird vermutlich das Risikomodell des Unternehmens deutlich. Zum 31.12.2008 hielt das Unternehmen ca 1,5 Mrd € als laufendes Guthaben bei Banken. Ohne wirksame Einlagensicherung. Da kann einem verantwortungsvollen Finanzvorstand in turbulenten Zeiten der Schlaf wegbleiben.
Zur Gruppe gehören auch Lebensversicherer, die aus Prämieneinnahmen und liquiden Reserven für Entschädigungen auf Konten bereithalten.
Stelle sich einer vor, die Bank wäre zahlungsunfähig, die Einlagen wären nur teilweise gesichert. Der Lebensversicherer fiele nur mit einem Teilbetrag aus.
Würde der Versicherer den Verlusten entsprechend von Forderungen gegenüber seinen Versicherungsnehmern befreit werden? Regelmäßig nicht.
Es fehlt hierfür an jeder Rechtsgrundlage. Die Muster-AVB des GDV enthalten keine entsprechende Klausel. Gesetzlich ist nichts ersichtlich. Aus gutem Grund. Die Banken würden noch verantwortungsloser agieren.
Würde eine Klausel in den AVB nutzen? Bei einem Streit über die Rechtswirksamkeit einer solchen Kalusel müßte sich der Versicherer entgegenhalten lassen, daß er für die Auswahl und das Monitoring seiner Geschäftspartner verantwortlich ist. Der Kunde hat kein Mitspracherecht und trägt deshalb auch keine Verantwortung. Einen Verzicht auf einen Teil der Leistung kommt nicht in Betracht.
Also was bleibt? Talanx ist zu wünschen, daß der Weg über den Verwaltungsrechtsweg Erfolg hat.
Die Bundesbank hat offensichtlich die Anfrage nicht mit einem Bescheid beantwortet. So zögert die BB das Verfahren heraus.
Vielleicht hegt man die Hoffnung, daß bei Entscheidungsreife in der Sache sich der Pulverdampf der Bankenkrise wieder gelegt hat. Oder will die BB etwa die Cash-Positionen der Versicherer als Liquiditätshilfe für die Banken verstehen?
Solvency II zwingt zur risikobasierten Betrachtung des gesamten Geschäfts der Versicherer. Die Banken spielen als Schuldner der Versicherer eine große Rolle in dem Geschäft. Rücksicht gegenüber Banken ist nicht erforderlich. Wann nehmen Banken auf die Interessen ihrer Kunden Rücksicht? Nur wenn sie durch Vertrag gezwungen werden.
Gruß
Peter Arlau
PS am 23.2.: Vorläufig kein Erfolg: Kein Bundesbankkonto für Talanx Ich denke, das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen